Zwei Jahre Probezeit? - Das muss nicht sein! Es gibt doch FSF!
Die meisten Bundesländer nehmen am Modell der »zweiten Ausbildungsphase« teil.
Das ermöglicht die Verkürzung der Probezeit um ein ganzes Jahr.
Die Probezeit dauert üblicherweise zwei Jahre. Sie kann sich (bei Fehlverhalten)
sogar auf vier Jahre verlängern. So war das bisher.
Seit Anfang 2004 sorgt das Modell der »zweiten Ausbildungsphase« dafür, dass
Fahranfänger bereits nach einem Jahr aus der Probezeit entlassen werden können!
Und zwar dann, wenn sie an einem »Fortbildungsseminar für Fahranfänger« (so die
offizielle Bezeichnung, Abkürzung ist FSF) in einer Fahrschule teilnehmen.
Voraussetzungen:
Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 6 Monaten
Sie sind noch in der Probezeit (egal ob 2- oder 4-jährig)
Sie wohnen in einem Bundesland, das bei diesem Modell mitmacht
Sie nehmen an einem Fortbildunsseminar in einer Fahrschule teil, die sich für
diese Fortbildung qualifiziert hat
Hiervon können also alle Fahranfänger profitieren, die vor maximal vier Jahren
den Führerschein erhalten haben und noch in der Probezeit stecken. Es spielt
dabei keine Rolle, wann der Führerschein erworben wurde (das heißt, die
FSF-Teilnahme ist nicht auf »neue« Fahrerlaubnisse ab 2004 beschränkt!)
Der Aufbau des Seminars
Das Gesetz schreibt vor, nach welchem Muster die Seminare ablaufen.
Insgesamt drei Gruppensitzungen »am runden Tisch« zu je 90 Minuten
Eine Übungs- bzw. Beobachtungsfahrt von 60 Minuten pro Teilnehmer. Der
Seminarleiter und ein oder zwei Teilnehmer fahren mit.
Ein Block mit Sicherheitsübungen von 4 Zeitstunden Dauer, die auf einem
abgesperrten Platz unter Anleitung eines geschulten Sicherheitstrainers
stattfinden. Schwerpunkt: Bremsen in Gefahrsituationen und Kurventechnik.
Die Gruppensitzungen und Fahrtermine wechseln sich ab. Die zweite und vierte
Sitzung sind also die Fahrpraxis-Teile. Ob Beobachtungsfahrt oder
Sicherheitsübung als erstes durchgeführt wird, ist variabel.
Die Teilnehmerzahl: zwischen 6 und 12.
Der Zeitraum: Mindestens 2, höchstens 8 Wochen zwischen Seminarbeginn und -ende.
Die Inhalte und Absichten des Seminars
Das Fortbildungsseminar soll eine bewusste Auseinandersetzung mit den
Verhaltensmöglichkeiten im Straßenverkehr bewirken und die Fähigkeiten der
Teilnehmer verbessern. Das hilft, zukünftige Probleme zu vermeiden. Die
Teilnehmer haben zu diesem Zeitpunkt schon einige Monate Fahrerfahrung, darum
kann auf einem ganz anderen Level gearbeitet werden als bei der
Fahrschulausbildung.
Die Teilnehmer sollen sich in den Sitzungen gut kennen lernen. Sie sollen sich
aber auch gegenseitig beobachten und ihr Fahrverhalten miteinander vergleichen.
Man tauscht die Erfahrungen aus, die man in der Zeit nach der
Führerscheinprüfung gesammelt hat. Es werden Hilfestellungen gegeben (sowohl vom
Seminarleiter als auch von allen Teilnehmern). Die Fahrtechnik wird verbessert.
Kosten/Nutzen?
Der deutlichste Effekt: Die restliche Probezeit wird verkürzt, und zwar um ein
Jahr. Bei ungeschickter Zeitplanung verschwindet dieser Effekt natürlich
zusehends. Es macht wenig Sinn, 23 Monate nach der Fahrprüfung auf diese Idee zu
kommen, wenn man sowieso einen Monat später aus der Probezeit entlassen würde...
Nicht ist umsonst. Die Teilnahme an einem FSF-Seminar dürfte sich um 300 bis 400
Euro einpendeln. Auch hier gilt: Preise vergleichen! Am besten früh genug, denn
6-12 Monate nach der Fahrprüfung lohnt sich die einjährige Probezeitverkürzung
schließlich noch am meisten. Es ist übrigens nicht vorgeschrieben, das Seminar
ausgerechnet in seiner »ehemaligen« Fahrschule zu buchen.
Zur Verkürzung der Probezeit kann man am FSF-Seminar nur einmalig teilnehmen.
Wenn dann innerhalb der (verkürzten) Probezeit ein schwerer Verstoß nach dem
Probezeit-Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B stattfinden, wird die
restliche Probezeit (wie üblich) um zwei Jahre verlängert (auf insgesamt maximal
drei Jahre). Man hat also bei rechtzeitiger Teilnahme — so oder so — immer ein
Jahr Probezeit weniger als die anderen...
Lohnen dürfte es sich, bei der Kfz-Versicherung anzurufen und sich nach einem
Rabatt für FSF-Seminarteilnehmer zu erkundigen. Einige Versicherer haben
signalisiert, dass hier Möglichkeiten bestehen, an günstigere Haftpflicht- und
Kaskotarife zu kommen. Vielleicht amortisieren sich allein dadurch die Kosten
für die Teilnahme. Eventuell sollte man sogar den Versicherer wechseln, wenn der
bisherige kein Entgegenkommen zeigt.
Anmeldung und Bescheinigung
Es ist nicht nötig, einen Antrag beim Straßenverkehrsamt zu stellen. Man kann
sich in eigener Regie bei der Fahrschule seines Vertrauens zum FSF-Seminar
anmelden. Aber nicht jede Fahrschule bietet FSF-Seminare an.
Da die Fahrsicherheits-Übungen von einem anderen Seminarleiter als demjenigen in
der Fahrschule durchgeführt werden, erhalten alle Teilnehmer dort eine
Bescheinigung, die sie wiederum in der Fahrschule vorweisen müssen.
Nach dem vollständigen Abschluss des FSF-Seminars gibt es eine
Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule. Diese Urkunde muss man möglichst bald
bei der Straßenverkehrsbehörde einreichen, weil erst durch die Vorlage der
Bescheinigung die Probezeit verkürzt wird.
Die FSF-Bescheinigung von der Fahrschule erhält nur, wer am gesamten(!) Seminar
vollständig teilgenommen hat.
Wer unverschuldet bei einer Sitzung fehlt (Krankheit, Unfall, ...), dem kann die
Behörde gestatten, diesen Termin in einem späteren Seminar nachzuholen. Das muss
aber ausdrücklich beantragt und bewilligt werden, und produziert möglicherweise
erneute Kosten.