Klasse A unbeschränkt
Klasse A unbeschränkt - Direkteinstieg
Mit der FE Klasse unbeschränkt darf man fahren: alle Krafträder (auch mit
Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer bbH von mehr als 45 km/h.
Entspricht der alten Klasse: 1
Eingeschlossen sind die Klassen: A1 , M
notwendiger Vorbesitz: entfällt
Mindestalter: 25 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden bei Erweiterung*: 6Doppelstunden
*Erweiterung: d.h. im Besitz einer FE (mind. Kl.: L)
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
praktische Grundausbildung: nur inhaltlich festgelegt
besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit
bei Erweiterung von Kl. A 1 (1b, auch Kl. 3 vor 1.4.80) oder Kl. A - begrenzt
nur: 3 Überland / 2 Autobahn / 1 Dunkelheit
Prüfung: Theorie: ja Praxis: 60 Minuten, innerorts, außerorts.
Bei Erweiterung Kl. A beschränkt auf A unbeschränkt: KEINE
THEORIEPRÜFUNG.
Für die Antragstellung benötigen wir:
1 Paßbild, Kopie des Personalausweises, Erste-Hilfe-Bescheinigung und einen
Sehtest neuen Datums.
Klasse A beschränkt
Mit der FE Klasse A eingeschränkt darf man fahren: Krafträder (auch mit
Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer bbH von mehr als 45 km/h. Die
Motorleistung ist begrenzt auf 25 kW (34 PS).
Entspricht der alten Klasse: 1a
Eingeschlossen sind die Klassen: A1 , M
notwendiger Vorbesitz: entfällt
Mindestalter: 18 Jahre
Mindesttheorie: Grundunterricht: 12 Doppelstunden bei Erweiterung*: 6
Doppelstunden
*ERWEITERUNG, d.h. im Besitz einer FE (mind. Kl.: L)
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
praktische Grundausbildung: nur inhaltlich festgelegt
besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit
bei Erweiterung von Kl. A 1 (1 b, auch Kl. 3 vor dem 1.4.80) nur: 3 Überland / 2
Autobahn / 1 Dunkelheit
Prüfung: Theorie: ja Praxis: 60 Minuten, innerorts, außerorts.
Besonderheiten:
die Fahrerlaubnis berechtigt zunächst nur zum Führen von Krafträdern mit nicht
mehr als 25 kW und einem Leergewicht von mindestens 6,25 kg/kW. Nach 2 Jahren
entfällt die Beschränkung. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Führerschein
muß nicht umgetauscht werden. Ist der Führerscheinbewerber mindestens 25 Jahre
alt, kann auf Antrag die Beschränkung vor Ablauf der 2 Jahre gestrichen werden.
Dann muß nur eine praktische Prüfung auf einem leistungsunbegrenzten Kraftrad
abgelegt werden. (§15 FeV) Voraussetzung ist eine praktische Ausbildung, in der
nach der Grundausbildung mindestens 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1
Dunkelheitsfahrt durchgeführt werden müssen.
Für die Antragstellung benötigen wir:
1 Paßbild, Kopie des Personalausweises, Erste-Hilfe-Bescheinigung und einen
Sehtest neuen Datums.