Mit der FE Klasse A1 darf man fahren: Leichtkrafträder,
max. 125 ccm Hubraum, max. Leistung 11 kW
Entspricht der alten Klasse: 1b
Eingeschlossen sind die Klassen: M
Mindestalter: 16 Jahre
notwendiger Vorbesitz: entfällt
Mindesttheorie:
Grundunterricht: Ersterwerb - 12 Doppelstunden , Erw. von M o. L - 6
Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
praktische Grundausbildung: nur inhaltlich festgelegt
besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit
Prüfung: Theorie: ja Praxis: 45 Minuten innerorts, außerorts.
Besonderheiten:
Vor Erreichen des 18 Lebensjahres darf der Fahrer nur Leichtkrafträder mit einer
bbH von nicht mehr als 80 km/h fahren.
Für die Antragstellung benötigen wir:
1 Passbild, Kopie des Personalausweises, Erste-Hilfe-Bescheinigung und einen
Sehtest neueren Datums.