Mit der Klasse B darf man fahren: Kraftwagen, max. 8 Sitzplätzen außer
dem Fahrersitz , zG max. 3,5 t · ein Anhänger mit max. 750 kg zG darf mitgeführt
werden ist die zG des Anhängers größer als 750 kg aber nicht größer als die
Leermasse des Zugfahrzeugs darf ein Anhänger mitgeführt werden, wenn die zG der
Kombination nicht größer ist als 3,5 t.
Entspricht der alten Klasse: 3
Eingeschlossen sind die Klassen: M , L
notwendiger Vorbesitz: entfällt
Mindestalter: 18 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden Erweiterung*: 6 Doppelstunden
*Erweiterung: d.h. im Besitz der Fahrerlaubnis Kl.: L,M oder A 1
Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden
praktische Grundausbildung: nur inhaltlich festgelegt
besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit
Prüfung: Theorie: ja Praxis: 45 Minuten innerorts, außerorts.
Für die Antragstellung benötigen wir:
1 Passbild, Kopie des
Personalausweises, Erste-Hilfe-Bescheinigung und einen Sehtest neueren Datums.