Mit der FE Klasse BE darf man fahren: Kombinationen, die aus Fahrzeugen
der Klasse B mit Anhängern gebildet werden und nicht unter die Klasse B fallen;
wenn z.B. die zG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt.
Entspricht der alten Klasse: keine Entsprechung
Eingeschlossen sind die Klassen: M , L
notwendiger Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Mindesttheorie: entfällt
besondere Ausbildungsfahrten: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 Dunkelheit
Prüfung: Theorie entfällt
Praxis: 45 Minuten innerorts, außerorts und Verbinden und Trennen von
Fahrzeugen
Besonderheiten:
Der Antrag auf Klasse BE kann zusammen mit dem Antrag auf Klasse B gestellt
werden. Die Prüfung der Klasse BE darf aber erst abgelegt werden, wenn die der
Klasse B bestanden ist.
Für die Antragstellung benötigen wir:
1 Paßbild und 1 Sehtest.