Mit der FE Klasse L darf man fahren: gartenbauliche Zugmaschinen bei
bestimmungsgemäßer Verwendung bbH max. 32 km/h. Anhänger mit einer bbH max. 25
km/h dürfen mitgeführt werden Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bbH max. 25 km/h,
auch mit Anhänger
Flurförderzeuge (Stapler), bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger
Entspricht der alten Klasse: 5
Eingeschlossen sind die Klassen: keine
notwendiger Vorbesitz: entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden
praktische Ausbildung: entfällt
Prüfung: Theorie: ja Praxis: entfällt
Für die Antragstellung benötigen wir:
1 Passbild, Kopie des
Personalausweises, Erste-Hilfe-Bescheinigung und einen Sehtest neueren Datums.