Mit der Klasse M darf man fahren: Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und
einer bbH von max. 45 km/h
Entspricht der alten Klasse: 4
Eingeschlossen sind die Klassen: keine
notwendiger Vorbesitz: entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden
besondere Ausbildungsfahrten: keine
Prüfung: Theorie: ja Praxis: 30 Minuten, innerorts
Besonderheiten:
Die FE wird nicht auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung
beschränkt, auch wenn das Prüfungsfahrzeug automatische Kraftübertragung hatte.
Zur Antragstellung benötigen wir:
1 Passbild, Kopie des
Personalausweises, Erste-Hilfe-Bescheinigung und einen Sehtest neueren Datums.